AGB

Allgemeine

Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen, Fotoshootings

und damit zusammenhängende Dienstleistungen

Einleitung

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Gloomy Light Photography (nachfolgend kurz GLP) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt GLP nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von GLP hergestellten Produkte, egal in welcher

technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden ( Negative, gedruckte oder

belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, Hochzeitsalben, digitale

Fotos in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern). Die AGB gelten für Hochzeitsfotografien,

Reportagen und für Fotoshootings (Portrait, Paarshooting).

1. Vertragspartner / Anschrift:

Gloomy Light Photography

Beate Rietz

Forstgasse 21

67454 Haßloch

0176/21930078

bea@gloomylight.de

www.gloomylight.de

2. Vertragsabschluss

Hochzeitsfotografie:

Angebote bezüglich der fotografischen Leistungen am Hochzeitstag haben eine Geltungsdauer von 8 Kalendertagen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Die Reservierung des gewünschten Termins erfolgt erst nach Unterzeichnung des Vertrages und Eingang der Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises.

Fotoshooting:

Eine Buchung für ein Fotoshooting gilt als verbindlich, sobald der Kunde eine Bestätigung der Buchung per Email erhält. Der Kunde erhält im Zuge der Terminanfrage die aktuelle Preisliste ausgehändigt.

3. Zahlungsmodalitäten

Alle Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das im Vertrag angegebene Konto von GLP.

Hochzeitsfotografie:

Für die Bereitstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages berechnet. Der Kunde erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von GLP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.

Nach dem Fototermin erhält der Kunde eine Rechnung mit der Aufforderung zur Zahlung des Restbetrages. Die Rechnung wird per Email an den Kunden versandt. An-und Abreisekosten von GLP werden jeweils von Haßloch aus mit 0,50 € pro km berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Sollte zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit am Hochzeitstermin eine Anreise am Vortrag notwendig sein, so werden die Übernachtungskosten im jeweiligen Vertrag festgehalten.

Fotoshooting:

Der Kunde erhält nach dem Fototermin eine Rechnung entsprechend der zuvor ausgehändigten Preisliste per Email mit dem Gesamtbetrag. Dieser ist innerhalb von 7 Werktagen zu bezahlen.

4. Verzug der Zahlung:

Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Mahnkosten und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Verlängerung der Buchungsdauer und Änderungen

Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die

Mehrkosten zu tragen. Für eine spontane Verlängerung der Buchungsdauer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird das Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, sofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat

oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann GLP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.

6. Rücktritt

Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. GLP behält sich die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bei kurzfristigem Rücktritt oder Nichterscheinen zum vereinbarten Termin vor.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars verbleiben die gelieferten Materialien und sonstige

Waren ( Online Galerie, Fotobuch, etc.) im Eigentum von GLP.

8. Ausführung der Vertragspflichten

Fotos unterliegen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen. Reklamation und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von GLP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.

GLP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben und

Druckereien zu beauftragen.

GLP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

Hochzeitsfotografie/Fotoreportagen:

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. GLP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Kunden gewünscht ist.

Für die Beeinträchtigung der fotografischen Leistung durch weitere an der Hochzeit teilnehmende Fotografen, seien es professionelle oder private Fotografen, haftet der Kunde, Ansprüche gegen GLP bestehen nicht.

Insbesondere bei Halb – oder Ganztagesbuchungen sind GLP angemessene Pausen inklusive

Verpflegung zu gewähren.

9. Gewährleistung/Haftung

Gegen GLP gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung,

Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind

ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhaltens

seitens GLP verursacht wurde.

Sollte GLP aufgrund besonderer Umstände wie z.B. plötzliche Krankheit (auch bei nächsten Familienangehörigen von GLP), Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc. zu dem

vereinbarten Fototermin nicht oder nicht pünktlich erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

GLP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten oder digitalen Fotos.

Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen,

leistet GLP keinen Ersatz.

GLP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder-oder Rückseite von Fotobüchern übernimmt GLP keine Haftung. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder der Erstbilder ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei entstehen. Dies ist kein Mangel des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos

schriftlich bei GLP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mangelfrei

abgenommen.

Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische

Gestaltung durch GLP beim Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen,

stellen keinen Mangel dar.

10. Nutzungs-und Urheberrechte

Sämtliche Urheberreche verbleiben in jedem Fall zur Gänze bei GLP.

Wird ein eingeschränktes Nutzungs-und / oder Vervielfältigungsrecht durch GLP an den Kunden

übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung (z.B. in sozialen Netzwerken) der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von GLP zu machen.

Der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch.

Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte (Familie, Freunde oder für sich selbst)

wird für private Zwecke gestattet. Die Weitergabe an Firmen ist nicht gestattet.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an GLP über.

Die gewerbliche Nutzung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit GLP.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung

u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

GLP darf die Fotos nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Blogs etc.).

11. Datenschutz

Soweit im Rahmen der vertraglichen Beziehungen zur Erfüllung des Vertrages personenbezogene Daten von GLP verarbeitet werden, werden diese Daten nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte herausgegeben.

12. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Dies

gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht

wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.